Trennung mit Mediator – 7 Vorteile für dich

Trennung mit einer Mediation begleiten - Anwaltskosten sparen und sich auf Augenhöhe begegnen

Nicht jede Trennungsklärung bedarf eines Anwalts oder eines Notars. Gerade bei Lebensgemeinschaften ohne Ehebrief und ohne Kinder reicht meist eine mediative Begleitung.
Aber auch bei Trennungsangelegenheiten wie Scheidung, wo es eines Anwalts und / oder eines Notars bedarf, können Sie mit einer Mediation schneller und vor allem einvernehmlicher eine Einigung erzielen.

Gerne erkläre ich anhand einer Gegenüberstellung, wo die Vorteile sind:

Trennung ohne Mediation:

  • Zwei Anwälte führen Schriftverkehr
  • Jede Partei formuliert ihre Forderungen
  • Erwiderungen folgen
  • Verhandlungen laufen schriftlich / über Briefe (teuer, langsam)
  • jede Stunde Anwalt = Geld

Trennung mit Mediation:

  • Anwälte müssen nicht mehr verhandeln, nur noch prüfen und ggf. nachverhandeln
  • Anwälte müssen keine lange Kommunikation führen
  • Beide Medianden bekommen eine klare Basis: „Das haben wir vereinbart“, das senkt die Anwaltskosten pro Partei erheblich.
  • Ebenso werden die Notarkosten meist sinken, weil viele Dinge vorab geklärt sind
  • Des weiteren entfallen durch die mediative Klärung „Eskalationsschleifen“ mit Gerichtsterminen.

Somit ist eine gute Gesamtstrategie, sofern Anwälte und Notar benötigt werden:
Erst die Mediation. Anwälte und Notar nur für das rechtlich Notwendige. Auch Nachverhandlungen können wieder mediativ begleitet werden.
So können Sie sich auch auf eine Weise einigen und Vereinbarungen treffen, die nicht den rechtlich möglichen Rahmen ausschöpfen, sondern für alle stemmbar bleiben. Übrigens dürfen auch gerne Anwälte ein Mediationsverfahren begleiten.

Aber wieso dann überhaupt Anwälte / Notar?

Als Mediator führe ich keine Rechtsberatung durch. Auch rechtliche Bewertungen gebe ich nicht ab. Dies ist Sache der Anwälte oder des Notars. Auch Unterhaltsberechnungen, Zugewinn- und Vermögensfragen bedürfen zur Beantwortung/Durchführung eines Anwalts oder Notars.
Eine im Rahmen der Mediation verfasste und unterschriebene Vereinbarung kann zwar vor Gericht als Vorlage für ein Klageverfahren genutzt werden, rechtlich vollstreckbar wird so eine Vereinbarung erst durch eine notarielle Beurkundung.

Vorteile einer mediativen Begleitung einer Trennung / Scheidung sind:

  • schnell verfügbare Mediationstermine
  • Zeitersparnis bei der Anwaltskorrespondenz (alle Parteien sitzen an einem Tisch anstatt dass sie von ihren Anwälten mit dem Anwaltschreiben-Ping-Pong beginnen)
  • Sehr wahrscheinlich entfallen Eskalationsspiralen mit Klageverfahren (Gerichtstermine bedeuten Zeit und Geld)
  • das in der Mediation verhandelte vorläufige Ergebnis ist im allseitigen Konsens entstanden und fühlt sich somit gut an (unter Umständen entgehen Sie so dem Rosenkrieg)
  • im Rahmen der Privatautonomie, Freiwilligkeit und Eigenverantwortlichkeit darf die in der Mediation erzielte Einigung auch von gesetzlichen Ansprüchen abweichen – sie sollte dennoch vor Unterschrift rechtlich geprüft und – je nach Inhalt notariell beurkundet werden.
  • Die Mediation kann auch andere Themen wie die zukünftige Kommunikation, den Verbleib in der Clique (sofern dort Konsens herrscht), den Terminkalender fürs Rasenmähen oder so vieles andere klären und mit in die Gesamtvereinbarung aufgenommen werden. So ist es in einer Mediation möglich zu sagen: „ich verzichte auf das mir von Gesetz her zustehende xy, aber dafür wäschst du ein Jahr lang mein Auto.“



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